Update zur Aktivrente. Wann kommt sie?

Die Bundesregierung plant mit der sogenannten Aktivrente ein neues Modell für den Ruhestand, das gleich zwei Ziele verfolgt: Ältere Menschen sollen belohnt werden, wenn sie über das reguläre Rentenalter hinaus arbeiten. Gleichzeitig soll jeder zusätzliche Arbeitsmonat dabei helfen, die Rentenkasse zu entlasten – besonders im Hinblick auf die geburtenstarken Jahrgänge der Babyboomer, die bald in Rente gehen.
Ein zentraler Baustein der Reform betrifft das sogenannte Vorbeschäftigungsverbot: Bislang durften Rentnerinnen und Rentner nicht ohne Weiteres zu ihrem früheren Arbeitgeber zurückkehren. Diese Hürde soll nun fallen. Künftig könnten Ruheständler wieder befristet in Teilzeit bei ihrem alten Arbeitgeber arbeiten – etwa als Fachkräfte mit viel Erfahrung. Davon würden beide Seiten profitieren: die Unternehmen, die auf flexible Weise Personalengpässe abfedern können, und die Seniorinnen und Senioren, die aktiv bleiben und zusätzliches Einkommen erzielen.
Schon heute ist Arbeiten im Ruhestand möglich. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, darf unbegrenzt hinzuverdienen. Das zusätzliche Einkommen wird allerdings versteuert, sofern es den Grundfreibetrag überschreitet. Wer freiwillig weiter in die Rentenversicherung einzahlt, kann sich sogar zusätzliche Rentenpunkte sichern und seine Rente dauerhaft erhöhen.
Noch nicht geklärt ist, wie genau die Aktivrente bestehende Regelungen verändert. Zum Beispiel ist unklar, ob auch Menschen profitieren, die vorzeitig in Rente gegangen sind – etwa besonders langjährig Versicherte. Klar ist jedoch: Die Einführung der Aktivrente ist für das Jahr 2026 geplant.
Das Problem an der Aktivrente:
Ein Kritikpunkt betrifft die Sozialabgaben: Die Aktivrente soll zwar bis 2000 Euro im Monat steuerfrei sein, aber: wer im Ruhestand weiterarbeitet, zahlt weiterhin Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Wer zusätzlich noch eine gesetzliche und eine betriebliche Rente bezieht, muss unter Umständen dreifach Beiträge leisten – für jede Einkommensquelle separat. Besonders bei der Betriebsrente fällt der volle Beitrag an, also sowohl der Arbeitgeber- als auch der Arbeitnehmeranteil. Für die Sozialkassen ist das ein lukratives Modell – für die Betroffenen bedeutet es unter Umständen höhere Abgaben als während ihrer aktiven Erwerbszeit.
Die Aktivrente verspricht also neue Chancen – aber sie wirft auch Fragen auf. Bis zur geplanten Einführung 2026 bleibt Zeit, die offenen Punkte zu klären und mögliche Nachteile auszugleichen. Hier ist anscheinend nicht alles Gold was glänzt, der Teufel kann im Detail stecken, also heißt es: Abwarten!