Die Aktivrente kommt – update (12.Nov): das sollten arbeitende Rentner jetzt wissen...

Die Aktivrente kommt – das sollten arbeitende Rentner jetzt wissen
Viele Menschen glauben, die Aktivrente sei eine neue Form der Altersrente. Das stimmt nicht ganz. Tatsächlich soll die Aktivrente ein Steuervorteil für arbeitende Rentnerinnen und Rentner sein.
Hier erfahren Sie die wichtigsten Punkte einfach erklärt.
1. Die Aktivrente ist keine echte Rente
Die Aktivrente ist kein neues Rentenprodukt, sondern ein Steuerbonus. Wer im Ruhestand weiterarbeitet und sozialversicherungspflichtig angestellt ist, kann bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen.
Davon profitieren aber nur Arbeitnehmer, also Menschen mit einem festen Job. Selbstständige oder Beamte sind nicht eingeschlossen.
2. Heute noch kein Gesetz – Start frühestens 2026
Im Moment ist die Aktivrente nur ein Gesetzesentwurf. Wenn alles wie geplant läuft, soll sie ab dem 1. Januar 2026 gelten.
Bis dahin kann der Bundestag noch Änderungen beschließen, und das ist sehr wahrscheinlich. Es gibt diverse Gruppen, die die Ungleichheit in der Behandlung von Selbstständigen anführen. Da ist also noch nichts in trockenen Tüchern.
3. Steuerfrei heißt nicht beitragsfrei
Auch wenn der Verdienst steuerfrei ist, müssen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung weitergezahlt werden.
Das gilt für alle, die im Rentenalter sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind – egal ob in Teilzeit oder Vollzeit.
4. Achtung: Rentenbeiträge können sich trotzdem lohnen
Wenn Sie das reguläre Rentenalter erreicht haben, sind Sie eigentlich versicherungsfrei in der Rentenversicherung. Das heißt: Sie selbst müssen keine Rentenbeiträge mehr zahlen.
Ihr Arbeitgeber zahlt aber weiter seinen Anteil – dieser wird jedoch nicht Ihrem Rentenkonto gutgeschrieben.
Aber: Und hier ein guter Tipp von der deutschen Rentenversicherung:
Sie können freiwillig auf die Versicherungsfreiheit verzichten. Dann zahlen Sie selbst wieder Beiträge, und auch der Arbeitgeberanteil zählt wieder zu Ihrer Rente.
Der Riesenvorteil dabei: So können Sie Ihre monatliche Rente jedes Jahr etwas erhöhen – als Durchschnittsverdiener um rund 90 Euro in zwei Jahren.
5. Krankengeld: So sichern Sie sich den Anspruch (Hier wird es besonders interessant!):
Wer eine volle Altersrente bezieht und trotzdem arbeitet, bekommt kein Krankengeld, wenn er krank wird. Nach sechs Wochen Lohnfortzahlung endet der Anspruch.
Aber: Mit einer Teilrente haben Sie weiterhin Anspruch auf Krankengeld!
Und jetzt der wichtige Tipp, den viele nicht kennen:
Schon ein einziger Euro weniger reicht, damit Ihre Rente als Teilrente gilt.
Beispiel: Wenn Sie 2.000 Euro Bruttorente bekommen, genügt es, wenn Sie auf 1 Euro verzichten (und nur 1999 Euro verdienen), dann gilt Ihre Rente offiziell als Teilrente, und Sie haben Anspruch auf Krankengeld. Das ist doch mal ein guter Move…. J
Den Wechsel zur Teilrente beantragen Sie einfach formlos bei der Deutschen Rentenversicherung. Wichtig ist, dass Sie das rechtzeitig tun, bevor Sie arbeitsunfähig werden.
Soweit unsere jetzigen Informationen. Änderungen können jederzeit vorkommen.
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