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Ja, das machen wir gerne. Rufen Sie uns einfach an und Sie erzählen uns von Ihrem Stellenangebot (dauert meist nur 5 Minuten). Wir formulieren dann die Anzeige und legen Ihnen den Text zur Abstimmung vor. Unsere Telefonnummer: 040 300 326 10. Oder schreiben Sie uns und wir stimmen einen Telefontermin dafür ab: Info@RenteJobs.de
Was sind gute Jobs für Rentner?
Gute Jobs für Rentner hängen von ihren Fähigkeiten, Interessen und körperlichen Möglichkeiten ab. Wahrscheinlich würde man keine Rentner für Dachdecker-Jobs oder schwerere körperliche Tätigkeiten einsetzen. Wir haben hier eine Auswahl an Vorschlägen für Jobs, die sich besonders für Rentner eignen:
- Bürotätigkeiten: Unterstützung in der Buchhaltung, Datenpflege oder Archivierung. Das könnte besonders für Steuerberater interessant sein, die alte Daten digitalisieren müssen.
- Rezeption: Empfangstätigkeiten in Arztpraxen, Hotels oder gehobenen Restaurants.
- Verkauf: Kassiertätigkeiten oder Kundenberatung, z. B. in Supermärkten wie EDEKA, Rewe oder besonders in Delikatesse Geschäften oder Weinhandlungen. Gerade hier ist Erfahrung ein großer Pluspunkt, weil es dem Kunden Vertrauen gibt.
Mentoren- und Lehrtätigkeiten
- Nachhilfe: Unterstützung von Schülern oder Studenten in Fächern, in denen sie Expertise haben.
- Dozententätigkeiten: Kurse an Volkshochschulen oder Workshops, auch gerne für Senioren, die Schwierigkeiten mit der Technik (Handy oder PC) haben.
Handwerk und Technik
- Hausmeister- oder Gartenarbeiten: Kleinreparaturen, Gartenpflege oder Hausaufsicht. Das ist perfekt, da hier oft flexible Zeiten machbar sind.
- Fahrdienste: Als Fahrer für Senioren, die mal zum Arzt müssen, Lieferungen oder Senioren-Shuttles. Unpraktisch sind LKW Jobs, da diese meist mit körperlich sehr anspruchsvollem Ein-und Ausladen verbunden sind.
Online-Jobs
- Virtuelle Assistenz: Wer fit am Computer und am Handy ist, kann Senioren unterstützen bei E-Mails, beim online Einkauf oder bei Social Media.
Darüber hinaus gibt es eine große Anzahl an Jobs, die wir hier nicht alle aufführen. Grundsätzlich kann man heute sagen: ein 70 Jähriger heute ist so fit wie früher ein 55 Jähriger. Wichtig ist: Der Job sollte körperlich und vom Stresslevel passen, dann sind Rentner aufgrund der Erfahrung und der „old school“-Arbeitseinstellung ein Gewinn für jedes Unternehmen.
Was passiert, wenn ich als Rentner mehr als 538 Euro verdiene?
Wenn ein Rentner im Minijob mehr als 538 Euro im Monat verdient, können sich verschiedene Auswirkungen auf die Rente, die Krankenversicherung und die Steuerpflicht ergeben. Hier sind die wichtigsten Aspekte:
1. Rentenversicherungspflicht
Ein Minijob mit einem Verdienst bis zu 538 Euro monatlich ist grundsätzlich rentenversicherungsfrei. Sobald das Einkommen über diese Grenze hinausgeht, wird der Job sozialversicherungspflichtig. Der Rentner muss dann Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung leisten.
Allerdings gibt es Ausnahmen:
- Wenn der Rentner die Regelaltersgrenze erreicht hat (in der Regel 67 Jahre), entfallen die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.
- Die Rentenversicherungspflicht entfällt ebenfalls, wenn der Rentner eine entsprechende Befreiung beantragt.
2. Anrechnung auf die Rente
Falls der Rentner eine vorgezogene Altersrente oder eine Erwerbsminderungsrente bezieht, kann ein höherer Verdienst die Rente kürzen.
- Bei der Altersrente vor der Regelaltersgrenze gilt eine Hinzuverdienstgrenze von 34.500 Euro (Stand 2024) jährlich. Überschreitet der Verdienst diesen Betrag, wird die Rente anteilig gekürzt.
- Für Erwerbsminderungsrentner gelten niedrigere Grenzen.
3. Krankenversicherung
- Pflichtversicherte Rentner: Der Beitrag zur Krankenversicherung erhöht sich mit steigendem Einkommen, da das Gesamteinkommen als Berechnungsgrundlage dient.
- Freiwillig versicherte Rentner: Hier werden ebenfalls höhere Beiträge fällig, da die Einkünfte aus dem Minijob in die Beitragsberechnung einfließen.
4. Steuerliche Auswirkungen
Wenn der Verdienst über 538,- Euro liegt, wird der Job nicht mehr als Minijob mit Pauschalversteuerung behandelt. Der Verdienst muss dann individuell nach der Steuerklasse des Rentners versteuert werden. Eine Steuerpflicht ergibt sich jedoch nur, wenn der Rentner mit seinem Gesamteinkommen den Grundfreibetrag überschreitet (2024: 11.604 Euro für Alleinstehende).
Achtung: zum Jahr 2025 können sich Veränderungen für Rentner ergeben. Wahrscheinlich wird der Steuerfreibetrag angehoben.
Hinweis: Die hier dargestellten Informationen basieren auf sorgfältiger Recherche, stellen jedoch keine rechtliche oder steuerliche Beratung dar. Für verbindliche und auf Ihren individuellen Fall zugeschnittene Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder eine andere qualifizierte Fachkraft. Nur diese können eine rechtsverbindliche Beratung gewährleisten.
Du hast Fragen?
Sehr viele Unternehmen sind personell unterbesetzt. Insofern gibt es Stellenangebote aus allen Bereichen. Von der Gastronomie, über Handwerksunternehmen, Handelsunternehmen bis hin zu kleinen Geschäften oder Büros. Es können sogar private Haushalte sein, die z.B. einen Gärtner suchen oder jemanden der im Haushalt hilft oder einkaufen geht.
Als Minijobber fallen keine Abgaben für die Krankenkasse, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung an. Zudem werden keine Steuern vom Lohn abgezogen, was bedeutet, dass der gesamte Verdienst bis zur Verdienstgrenze von 538 Euro im Monat (seit Januar 2024) netto ausgezahlt wird.
Wichtige Punkte im Überblick:
- Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung: Minijobber müssen keine Beiträge zu diesen Versicherungen zahlen.
- Steuern: Vom Lohn werden keine Steuern abgezogen.
- Rentenversicherung: Es besteht eine Rentenversicherungspflicht, von der man sich jedoch auf Antrag befreien lassen kann. Falls keine Befreiung beantragt wird, müssen Minijobber einen Eigenanteil zur Rentenversicherung leisten, der die Rentenansprüche geringfügig erhöht.
- Anspruch auf Sozialleistungen: Durch den Minijob entsteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld, da keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt werden. Auch in die gesetzliche Rentenversicherung fließen ohne Eigenanteil keine Beiträge.
Zusätzlich zu diesen Regelungen gibt es Sonderregelungen für kurzfristige Beschäftigungen, die ebenfalls keine Sozialversicherungsabgaben erfordern, jedoch als solche nicht unter die Kategorie Minijob fallen. Diese Beschäftigungen dürfen höchstens 70 Tage im Jahr oder insgesamt drei Monate dauern.
Zusammenfassung
Als Minijobber fallen für dich keine Abgaben für die Krankenkasse, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung an. Steuern werden ebenfalls nicht vom Lohn abgezogen, was bedeutet, dass der komplette Verdienst bis zur Verdienstgrenze netto ist. Du hast jedoch die Möglichkeit, dich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen, um keine Abzüge für die Rentenversicherung zu haben.
RenteJobs hat sich auf die Vermittlung von Minijobs und Midijobs spezialisiert und bietet eine Vielzahl verschiedener Stellen an.
Minijobber unterstützen ihre Arbeitgeber in der Regel bei einfachen Tätigkeiten. Während Spezialkenntnisse gelegentlich von Vorteil sein können, sind sie nicht zwingend erforderlich. Die wichtigsten Eigenschaften, die Bewerber mitbringen sollten, ist Spaß an einer Arbeit zu haben, Zuverlässigkeit auch mal neue Impulse anzunehmen.
Ja, als Rentner oder Rentnerin können Sie mehrere Minijobs haben, allerdings müssen Sie darauf achten, dass Ihr Gesamteinkommen aus diesen Minijobs im Monat durchschnittlich nicht mehr als 538 Euro beträgt. Wenn Ihr Verdienst diese Grenze überschreitet, werden alle Ihre Jobs versicherungspflichtig und gelten nicht mehr als Minijobs.
Hier sind die wichtigsten Punkte:
- Mehrere Minijobs erlaubt: Sie können mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben.
- Verdienstgrenze: Ihr gesamter Verdienst aus allen Minijobs darf im Monat durchschnittlich 538 Euro nicht übersteigen.
- Versicherungspflicht: Überschreiten Sie diese Verdienstgrenze, werden alle Ihre Jobs versicherungspflichtig, das heißt, sie werden sozialversicherungspflichtig und gelten nicht mehr als Minijobs.
Es ist daher wichtig, den Überblick über Ihre Einkünfte aus den verschiedenen Minijobs zu behalten, um die Verdienstgrenze nicht zu überschreiten und dadurch die Vorteile der Minijobs zu verlieren.
Viele Menschen in Deutschland, insbesondere über 55 Jahre, sind in Minijobs oder Midijobs beschäftigt. Doch was unterscheidet diese beiden Beschäftigungsformen und welche Vorteile bietet der Midijob?
Der Minijob
Mehr als sechseinhalb Millionen
Menschen in Deutschland arbeiten laut Deutscher Rentenversicherung in
Minijobs. Typische Tätigkeiten umfassen Reinigungskraft, Kellner,
Verkäuferin oder Haushaltshilfe. Es gibt zwei Arten von Minijobs:
- Kurzfristige Beschäftigungen:
Diese sind zeitlich begrenzt, wie zum Beispiel Ferienjobs oder Saisonarbeiten. - Geringfügig entlohnte Beschäftigungen:
Diese sind auf Dauer angelegt und das Einkommen beträgt maximal 520 Euro im Monat.
Der Midijob
Der Midijob beginnt dort, wo der Minijob endet. Wenn Sie bei einer dauerhaften Beschäftigung monatlich im Durchschnitt mehr als 520 Euro verdienen, haben Sie einen Midijob. Verdienen Sie also regelmäßig 520,01 Euro oder mehr, arbeiten Sie im sogenannten "Midi-Bereich".
Seit dem 1. Januar 2023 liegt die Verdienstobergrenze für Midijobs bei 2000 Euro monatlich. Dazu zählen auch Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Verdienen Sie mehr als 2000 Euro, fällt Ihre Beschäftigung nicht mehr unter den Midijob.
Ein
wesentlicher Unterschied zwischen Minijobs und Midijobs liegt in der
Sozialversicherungspflicht. Während Minijobber nur in die
Rentenversicherung einzahlen müssen und sich davon auch befreien lassen
können, sind Midijobber voll sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet,
sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer zahlen in die
Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und
Arbeitslosenversicherung ein. Somit bilden Midijobs eine Zwischenstufe
zwischen Minijobs und regulären Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigungen.
Ein Midijob bietet durchaus einige Vorteile gegenüber einem Minijob:
- Höhere Verdienstgrenze:
Sie können bis zu 2000 Euro im Monat verdienen. - Volle Sozialversicherung:
Sie sind umfassend sozialversichert, was Ihnen unter anderem bessere Ansprüche auf Krankengeld und Arbeitslosengeld sichert. - Rentenansprüche:
Durch die vollen Beiträge zur Rentenversicherung erwerben Sie höhere Rentenansprüche.
Was sind die Vorteile des Midijobs für mich als Arbeitnehmer?
Als Midijobber zahlen Sie zwar geringere Beiträge zur Sozialversicherung, erwerben jedoch volle Rentenansprüche. Dazu gehört auch der Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.
Midijobber zahlen nur in bestimmten Fällen Lohnsteuer. Ob Lohnsteuer anfällt, hängt davon ab, ob der Midijob als Haupt- oder Nebenberuf ausgeübt wird und welche Steuerklasse Sie haben. In den Steuerklassen I bis IV fällt keine Lohnsteuer an. In den Klassen V und VI hingegen schon. Steuerklasse V ist nur in Kombination mit der Steuerklasse III des Ehepartners wählbar, und Steuerklasse VI gilt, wenn der Midijob neben einem Hauptberuf ausgeübt wird.
Als Midijobber sind Sie kranken- und pflegeversichert und zahlen dabei niedrigere Beiträge, erhalten aber dennoch volle Leistungen. Bei längeren Erkrankungen haben Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung und Krankengeld.
Midijobber haben Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, sofern sie den Midijob mindestens 12 Monate ununterbrochen ausgeübt haben. Das Arbeitslosengeld beträgt 60 Prozent des durchschnittlichen Nettoverdienstes der letzten 12 Monate; 67 Prozent, wenn Kinder vorhanden sind. Die Dauer der Zahlungen beträgt 12 Monate.
Eine besondere Kombination mit einem Minijob: Midijobber können zusätzlich einen Minijob ausüben. Dadurch können sie bis zu 5.400 € pro Jahr hinzuverdienen, ohne zusätzliche Sozialabgaben und Steuern zahlen zu müssen. Diese werden pauschal vom Arbeitgeber übernommen.